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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §88Rechtssatz
Abweisung eines als Antrag auf Fällung eines (Kosten-)Ergänzungsbeschlusses gewerteten Begehrens in Folge Abgeltung der Kosten für die Intervention im amtswegig eingeleiteten Normenprüfungsverfahren durch den im Anlassbeschwerdeverfahren zugesprochenen Pauschalsatz
Schlagworte
Auslegung eines Antrages, VfGH / KostenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B2351.2000Dokumentnummer
JFR_09958799_00B02351_2_01