RS Vwgh 2002/11/26 2002/11/0194

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Veröffentlicht am 26.11.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

AVG §13a;
KFG 1967 §45 Abs6a idF 2002/I/080;
KFG 1967 §45;

Rechtssatz

Soweit der nach seinen Angaben des Deutschen nicht kundige Beschwerdeführer eine fehlende Belehrung durch die Behörde über seine Aufzeichnungspflichten rügt, ist ihm entgegen zu halten, dass die Behörde auch im Rahmen ihrer Manuduktionspflicht im gegenständlichen Verfahren zur Aufhebung der Bewilligung zur Durchführung von Probefahrten nicht zu einer entsprechenden Belehrung über den Inhalt des seit der Erteilung der Bewilligung für den Beschwerdeführer einschlägigen § 45 KFG 1967 verpflichtet war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002110194.X02

Im RIS seit

05.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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