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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
KStG 1988 §8 Abs2;Rechtssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist es nicht als rechtswidrig anzusehen, wenn die Behörde eine Pensionszusage, welche zu einer Besserstellung gegenüber der Aktivtätigkeitszeit des Geschäftsführers führen würde, als nicht fremdüblich angesehen hat. Zweck der Vereinbarung der Anrechnung der gesetzlichen Pension auf den Pensionsanspruch aus einer Pensionszusage ist es, eine eventuelle Überversorgung des Geschäftsführers zu verhindern (Hinweis E 24. Juni 1999, 94/15/0185).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150223.X02Im RIS seit
24.03.2003