RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0223

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.2002
beobachten
merken

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

KStG 1988 §8 Abs2;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH ist es nicht als rechtswidrig anzusehen, wenn die Behörde eine Pensionszusage, welche zu einer Besserstellung gegenüber der Aktivtätigkeitszeit des Geschäftsführers führen würde, als nicht fremdüblich angesehen hat. Zweck der Vereinbarung der Anrechnung der gesetzlichen Pension auf den Pensionsanspruch aus einer Pensionszusage ist es, eine eventuelle Überversorgung des Geschäftsführers zu verhindern (Hinweis E 24. Juni 1999, 94/15/0185).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150223.X02

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten