RS Vwgh 2002/11/26 99/15/0159

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Veröffentlicht am 26.11.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §27 Abs1 Z2;
EStG 1988 §93 Abs2 Z2;

Beachte

Besprechung in:SWK Nr. 8/2006, S 316 - S 323;

Rechtssatz

Der Gesetzgeber sieht im Rahmen der Einkünfte als stiller Gesellschafter (§ 27 Abs. 1 Z 2 und § 93 Abs. 2 Z 2 EStG) ausdrücklich den Fall des Verlustes der Einlage vor. Er trifft in § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Regelung für Gewinnanteile, "soweit sie nicht zur Auffüllung einer durch Verluste herabgeminderten Einlage zu verwenden sind". Daraus ergibt sich, dass die Vereinbarung einer Verlustbeteiligung Kapitalerträgen nicht entgegensteht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150159.X03

Im RIS seit

24.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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