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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §27 Abs1 Z2;Beachte
Besprechung in:SWK Nr. 8/2006, S 316 - S 323;Rechtssatz
Der Gesetzgeber sieht im Rahmen der Einkünfte als stiller Gesellschafter (§ 27 Abs. 1 Z 2 und § 93 Abs. 2 Z 2 EStG) ausdrücklich den Fall des Verlustes der Einlage vor. Er trifft in § 27 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 eine Regelung für Gewinnanteile, "soweit sie nicht zur Auffüllung einer durch Verluste herabgeminderten Einlage zu verwenden sind". Daraus ergibt sich, dass die Vereinbarung einer Verlustbeteiligung Kapitalerträgen nicht entgegensteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150159.X03Im RIS seit
24.03.2003Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013