RS Vwgh 2002/11/28 2002/13/0045

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Veröffentlicht am 28.11.2002
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §232 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/13/0046

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung dient ein Sicherstellungsauftrag der Setzung von Einbringungsmaßnahmen auch schon vor Feststellung des genauen Ausmaßes der Abgabenschuld, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die spätere Einbringung der Abgabe gefährdet oder wesentlich erschwert wäre, weshalb es für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages ausreicht, dass die Abgabenschuld dem Grunde nach mit der Verwirklichung des abgabenrechtlich relevanten Sachverhaltes entstanden ist und dass gewichtige Anhaltspunkte für ihre Höhe sowie für die Gefährdung oder wesentliche Erschwerung ihrer Einbringung gegeben sind (Hinweis E 31. Jänner 2002, 96/15/0271; E 30. Oktober 2001, 96/14/0170; E 26. April 2000, 97/14/0003).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002130045.X03

Im RIS seit

18.03.2003

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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