RS Vwgh 2002/11/28 2002/13/0079

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.11.2002
beobachten
merken

Index

61/01 Familienlastenausgleich

Norm

FamLAG 1967 §26 Abs1;

Rechtssatz

Die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge ist von subjektiven Momenten unabhängig und allein an die Voraussetzung des Fehlens der Anspruchsvoraussetzungen für den Leistungsbezug geknüpft (Hinweis E 31. Oktober 2000, 2000/15/0035 und 96/15/0001).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002130079.X04

Im RIS seit

18.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten