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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §21;Rechtssatz
Zwischen Fremden abgeschlossene Darlehensverträge enthalten im Regelfall klare Kündigungs-, Tilgungs- und Zinszahlungsvereinbarungen (Hinweis E 25. Oktober 1994, 94/14/0067). Der Verzicht auf konkrete Rückzahlungsvereinbarungen ist unter Fremden nicht üblich. Dieser Umstand ist geeignet, Zweifel an der Ernsthaftigkeit der getroffenen "Darlehensvereinbarung" zu wecken. Anders als unter Fremden kann bei der Geldüberlassung zwischen nahen Angehörigen nämlich nicht vorausgesetzt werden, dass auch ohne Vereinbarung klarer Rückzahlungstermine eine Rückzahlungsverpflichtung jedenfalls gegeben ist. (Hier: Gegen das Vorliegen eines fremdüblichen Darlehensgeschäftes sprach neben dem Fehlen einer Rückzahlungsvereinbarung auch der Umstand, dass eine Anpassung an das jeweils marktübliche Zinsenniveau unterblieben ist.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001130032.X01Im RIS seit
18.03.2003