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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Einerseits stand der Beschwerdeführer bei Bescheiderlassung bereits seit mehr als viereinhalb Jahren in einem ununterbrochenen Beschäftigungsverhältnis, andererseits war er - wie einer in den Verwaltungsakten erliegenden Bestätigung zu entnehmen ist - schon davor in den Jahren 1993 bis 1996 als Kolporteur und als Werbemittelverteiler tätig. Von einer mangelnden Verankerung am inländischen Arbeitsmarkt kann daher keine Rede sein (vgl. E 17. September 2002, Zl. 2001/01/0405).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002010002.X03Im RIS seit
21.03.2003