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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Dass der Beschwerdeführer von 1993 bis 1996 lediglich "per Werkvertrag gearbeitet" hat, ist entgegen der von der belangten Behörde in ihrer Gegenschrift vertretenen Auffassung im gegebenen Zusammenhang unmaßgeblich, weil dem StbG 1985 keine Präferenz für eine bestimmte Form der Erwerbstätigkeit entnehmbar ist. Angesichts der im bekämpften Bescheid getroffenen Feststellung, dass der Beschwerdeführer in den Jahren 1991 bis 1997 "selbstversichert" gewesen sei, ist es im Übrigen nicht nachvollziehbar, wenn in der Gegenschrift weiter ausgeführt wird, der Beschwerdeführer habe während dieses Zeitraumes "im Rahmen des Sozialversicherungswesens und im Bereich der Lohn- und Einkommensteuerregelung keinen Beitrag geleistet".
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002010002.X04Im RIS seit
21.03.2003