RS Vwgh 2002/12/3 2002/01/0002

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Veröffentlicht am 03.12.2002
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Index

41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

StbG 1985 §10 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Dass der Beschwerdeführer von 1993 bis 1996 lediglich "per Werkvertrag gearbeitet" hat, ist entgegen der von der belangten Behörde in ihrer Gegenschrift vertretenen Auffassung im gegebenen Zusammenhang unmaßgeblich, weil dem StbG 1985 keine Präferenz für eine bestimmte Form der Erwerbstätigkeit entnehmbar ist. Angesichts der im bekämpften Bescheid getroffenen Feststellung, dass der Beschwerdeführer in den Jahren 1991 bis 1997 "selbstversichert" gewesen sei, ist es im Übrigen nicht nachvollziehbar, wenn in der Gegenschrift weiter ausgeführt wird, der Beschwerdeführer habe während dieses Zeitraumes "im Rahmen des Sozialversicherungswesens und im Bereich der Lohn- und Einkommensteuerregelung keinen Beitrag geleistet".

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002010002.X04

Im RIS seit

21.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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