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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §29 Abs1;Rechtssatz
Unmissverständlich stellt § 29 Abs. 1 und 4 PG darauf ab, dass die Person, die (unter Berücksichtigung des § 52 Abs. 1 PG) Anspruch auf einen Unterhaltsbeitrag nach § 50 PG hat, unverschuldet in Notlage geraten ist. Das Gesetz enthält keinerlei Ansatz für eine zusätzliche Prüfung, ob diese Voraussetzung auch von den Angehörigen erfüllt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999120257.X08Im RIS seit
03.04.2003