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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art7 Abs2;Rechtssatz
Auch wenn in der Wirtschaftswissenschaft von einem Wissenschaftler die Auffassung vertreten wird, dass es keine objektiven Maßstäbe für "effiziente Kosten" gäbe, kann die im Übrigen in Fachkreisen vertretene Auffassung, die zukunftsorientierten langfristigen durchschnittlichen zusätzlichen Kosten (forward-looking long run average incremental costs, FL-LRAIC) u.a. mittels eines Bottom-Up-Modells zu ermitteln, nicht in Frage stellen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000030190.X09Im RIS seit
21.03.2003