RS Vwgh 2002/12/11 99/03/0357

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Veröffentlicht am 11.12.2002
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Index

60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §26 Abs1 idF 1998/I/148;
AlVG 1977 §26 idF 1997/I/139;
AlVG 1977 §26 idF 1998/I/148;
AVRAG 1993 §11 Abs1 idF 1997/I/139;

Rechtssatz

Mit Dirschmied (AlVG, 3. Auflage, Erl. 5 zu §§ 26 und 26a AlVG 1977) ist davon auszugehen, dass hinsichtlich des Leistungsausschlusses zwischen dem Nichterfüllen von Anspruchsvoraussetzungen und dem Ruhen des Anspruchs zu unterscheiden ist, wobei (u.a.) eine versicherungspflichtige Beschäftigung den Wegfall des Anspruches auf Weiterbildungsgeld bewirkt. Der Verwaltungsgerichtshof schließt sich dabei auch der daraus abgeleiteten Schlussfolgerung Dirschmied's an, dass beim zeitweiligen Wegfall einer Anspruchsvoraussetzung ein neuerlicher Antrag notwendig ist (und insofern kein Ruhenstatbestand vorliegt) (weitere Begründung im Erkenntnis).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999030357.X02

Im RIS seit

21.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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