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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31994R3298 idF 31996R1524 ÖkopunktesystemV Lkw Transit Österreich Art1 Abs2 lita;Rechtssatz
Bei der Kontrolle mittels einer "Enforcementstation" ist festgestellt worden, dass eine ökopunktfreie Fahrt deklariert gewesen sei. Die Rüge des Beschwerdeführers, die belangte Behörde habe das von ihm beantragte Sachverständigengutachten hinsichtlich der Funktionsfähigkeit des bei der Kontrolle verwendeten Kontrollgerätes nicht eingeholt, erweist sich als nicht zielführend, vielmehr ist dieser Beweisantrag als auf einen Erkundungsbeweis gerichtet zu qualifizieren, zu dessen Aufnahme die belangte Behörde nicht verpflichtet war.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2Ablehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001030057.X01Im RIS seit
01.04.2003Zuletzt aktualisiert am
20.07.2012