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E000 EU- Recht allgemeinNorm
31992R0881 Güterkraftverkehrsmarkt Art5 Abs4;Rechtssatz
Der Lenker des betreffenden Fahrzeuges hätte bei pflichtgemäßer Aufmerksamkeit das Nichtvorhandensein der Gemeinschaftslizenz im Fahrzeug erkennen müssen, muss doch von einem einen der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 des Rates vom 26. März 1992 über den Zugang zum Güterkraftverkehrsmarkt in der Gemeinschaft für Beförderungen aus oder nach einem Mitgliedstaat oder durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten unterfallenden Transport im gewerblichen Güterkraftverkehr durchführenden Lenker verlangt werden, sich mit den einschlägigen Rechtsvorschriften vertraut zu machen und für deren Einhaltung Vorsorge zu treffen (vgl. in diesem Sinn das hg. Erkenntnis vom 20. März 2002, Zl. 2000/03/0139).
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001030171.X02Im RIS seit
01.04.2003