RS VwGH Erkenntnis 2002/12/11 2001/03/0004

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Veröffentlicht am 11.12.2002
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Rechtssatz

Bei der Übertretung des § 23 Abs. 1 Z. 8 GütbefG 1995 in Verbindung mit den Art. 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr 3298/94 der Kommission idF der Verordnung (EG) Nr 1524/96 der Kommission handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt iSd § 5 Abs 1 VStG (vgl. das Erkenntnis vom 7.6.2000, Zl. 2000/03/0119).

Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2
Im RIS seit
01.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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