Index
E000 EU- Recht allgemeinNorm
31997L0033 Telekommunikationsmarkt-RL Art7 Abs2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das im vorliegenden Fall in unterstützender Weise zur Anwendung gelangte analytische Kostenkonzept eines Bottom-Up-Modells eine anerkannte und zulässige Methode zur Verwirklichung des - sowohl im innerstaatlichen Recht als auch im Gemeinschaftsrecht verankerten -
Grundsatzes der Kostenorientierung ist. Auf Grund der auch von der Beschwerdeführerin anerkannten Kostenermittlung auf Grund der zukunftsrelevanten langfristigen durchschnittlichen zusätzlichen Kosten (FL-LRAIC) war von eben diesen Kosten und nicht - wie die Beschwerdeführerin meint - von ihren historischen Vollkosten auszugehen.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000030190.X06Im RIS seit
21.03.2003