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65/01 Allgemeines PensionsrechtNorm
PG 1965 §29 Abs1;Rechtssatz
Aus dem Regelungszusammenhang ergibt sich, dass die unverschuldete Notlage im Sinn des § 29 PG ein besonders hervorgehobener Fall der zweiten Tatbestandsalternative "sonst berücksichtigungswürdige Gründe" ist; dem vorangestellten (Verbindungs)Wort "sonst" kommt hier nämlich die Bedeutung von "außerdem" bzw. "andere" zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999120257.X01Im RIS seit
03.04.2003