RS Vwgh 2002/12/11 99/12/0257

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Veröffentlicht am 11.12.2002
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Index

65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

PG 1965 §29 Abs1;
PG 1965 §29 Abs4 idF 1985/426;

Rechtssatz

Aus dem Regelungszusammenhang ergibt sich, dass die unverschuldete Notlage im Sinn des § 29 PG ein besonders hervorgehobener Fall der zweiten Tatbestandsalternative "sonst berücksichtigungswürdige Gründe" ist; dem vorangestellten (Verbindungs)Wort "sonst" kommt hier nämlich die Bedeutung von "außerdem" bzw. "andere" zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999120257.X01

Im RIS seit

03.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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