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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/07/0087 E 10. Juli 1997 RS 2 (Hier: Es handelt sich nicht um eine übergangene Partei; die Zustimmung beseitigt auch nicht die Parteieigenschaft im Verfahren.)Stammrechtssatz
Aus einer gegenüber einem Bewilligungswerber vor Einreichung des Projektes zur wasserrechtlichen Bewilligung seitens eines betroffenen Grundeigentümers erfolgten schriftlichen "Zustimmung" kann nicht geschlossen werden, daß dem Zustimmenden die Eigenschaft einer "übergangenen Partei" fehlt, weil er Anspruch auf ordnungsgemäße Ladung zur mündlichen Verhandlung und auf rechtliches Gehör im Rahmen dieser Verhandlung hat.
Schlagworte
WasserrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070123.X03Im RIS seit
24.03.2003