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19/05 MenschenrechteNorm
AsylG 1991 §4;Rechtssatz
Die vom beschwerdeführenden Bundesminister für Inneres ins Treffen geführte Voraussetzung eines "bestehenden Familienlebens" kann schon deshalb nicht auf den Zeitpunkt der Einreise zu beziehen sein, weil sie von erst in Österreich geborenen Kindern sonst nicht erfüllt werden könnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000200078.X03Im RIS seit
30.04.2003