RS Vwgh 2002/12/12 2000/20/0078

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Veröffentlicht am 12.12.2002
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1991 §4;
AsylG 1997 §10 Abs2;
AsylG 1997 §11 Abs1;
AsylG 1997 §12;
MRK Art8;

Rechtssatz

Die vom beschwerdeführenden Bundesminister für Inneres ins Treffen geführte Voraussetzung eines "bestehenden Familienlebens" kann schon deshalb nicht auf den Zeitpunkt der Einreise zu beziehen sein, weil sie von erst in Österreich geborenen Kindern sonst nicht erfüllt werden könnte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000200078.X03

Im RIS seit

30.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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