RS Vwgh 2002/12/12 99/07/0008

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Veröffentlicht am 12.12.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §62 Abs4;
VwGG §33 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/07/0009

Rechtssatz

Mit der Aufhebung eines angefochtenen rechtswidrigen Berichtigungsbescheides durch den VwGH wird die beschwerdeführende Partei mit ihrer Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid in seiner berichtigten Fassung klaglos gestellt, weil dieser Bescheid durch die Beseitigung der rechtswidrigen "Berichtigung" wieder jene Gestalt gewonnen hat, durch welche sich die beschwerdeführende Partei in ihren Rechten nicht als verletzt angesehen hatte.

Schlagworte

Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999070008.X03

Im RIS seit

21.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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