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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §62 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 99/07/0009Rechtssatz
Mit der Aufhebung eines angefochtenen rechtswidrigen Berichtigungsbescheides durch den VwGH wird die beschwerdeführende Partei mit ihrer Beschwerde gegen den angefochtenen Bescheid in seiner berichtigten Fassung klaglos gestellt, weil dieser Bescheid durch die Beseitigung der rechtswidrigen "Berichtigung" wieder jene Gestalt gewonnen hat, durch welche sich die beschwerdeführende Partei in ihren Rechten nicht als verletzt angesehen hatte.
Schlagworte
AllgemeinEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999070008.X03Im RIS seit
21.03.2003