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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §23;Rechtssatz
Dem E vom 11. November 1998, Zl. 98/01/0284, sind (im Anschluss an das E vom 23. Juli 1998, Zl. 98/20/0175) auch grundsätzliche Ausführungen zu den Ermittlungspflichten der Asylbehörden bei einer Vorgangsweise nach § 4 AsylG 1997 zu entnehmen, und das E vom 25. November 1999, Zl. 99/20/0162, auf das ebenfalls gemäß § 43 Abs. 2 VwGG verwiesen wird, befasst sich (unter anderem) mit der Verhandlungspflicht des unabhängigen Bundesasylsenates in einem solchen Verfahren. Am Maßstab dieser E hätte es aber auch weiterer Ermittlungen und darauf gestützt (nach mündlicher Verhandlung zu treffender) Feststellungen in Bezug auf die individuelle Situation des Beschwerdeführers bei einer Zurückschiebung nach Ungarn als damals erst vierzehnjähriger unbegleiteter Asylwerber bedurft.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999200551.X02Im RIS seit
22.04.2003