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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §15;Rechtssatz
Unter anderem spricht der Umstand, dass der Abschiebungsaufschub nach § 56 Abs. 2 FrG 1997 in dem § 31 Abs. 1 FrG 1997 nicht erwähnt ist, dafür, dass die Erteilung eines Abschiebungsaufschubes keinen "rechtmäßigen Aufenthalt" im Sinne dieser Bestimmung zu begründen vermag. Diese Auffassung wird durch die Regelungen über die Erteilung einer befristeten Aufenthaltsberechtigung im § 15 AsylG 1997 und einer Aufenthaltserlaubnis "aus humanitären Gründen" im § 10 Abs. 4 FrG 1997 noch bestätigt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002200388.X05Im RIS seit
30.04.2003