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L63201 Bienenzucht BurgenlandNorm
AVG §8;Rechtssatz
Betroffene Imker vermögen mit dem Hinweis darauf, dass sie selbst als Standimker im Bereich eines festzulegenden Schutzgebietes gem § 17 Bgld BienenzuchtG 1965 seit vielen Jahren Standvölker hielten und durch die in § 17 legcit normierte Verbringungsverpflichtung in ihr Eigentumsrecht massiv eingegriffen würde, keine Rechtswidrigkeit eines Anerkennungsbescheides aufzuzeigen.
Schlagworte
Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitIndividuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002070109.X07Im RIS seit
03.04.2003Zuletzt aktualisiert am
09.10.2017