RS Vwgh 2002/12/16 2001/10/0008

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Veröffentlicht am 16.12.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §38;
LMG 1975 §74 Abs4 Z2;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bei der Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs. 4 Z. 2 iVm § 38 LMG 1975 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Den Beschwerdeführer traf daher gemäß § 5 Abs. 1 VStG die Verpflichtung, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden traf. Dabei hatte er initiativ alles darzutun, was für seine Entlastung spricht (vgl. z. B. das Erkenntnis vom 27. November 1995, Zl. 93/10/0238).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001100008.X01

Im RIS seit

29.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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