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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
LMG 1975 §38;Rechtssatz
Bei der Verwaltungsübertretung nach § 74 Abs. 4 Z. 2 iVm § 38 LMG 1975 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt. Den Beschwerdeführer traf daher gemäß § 5 Abs. 1 VStG die Verpflichtung, glaubhaft zu machen, dass ihn an der Verletzung der Verwaltungsvorschrift kein Verschulden traf. Dabei hatte er initiativ alles darzutun, was für seine Entlastung spricht (vgl. z. B. das Erkenntnis vom 27. November 1995, Zl. 93/10/0238).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001100008.X01Im RIS seit
29.04.2003Zuletzt aktualisiert am
09.07.2010