RS Vwgh 2002/12/16 2000/10/0172

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Veröffentlicht am 16.12.2002
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Index

L55008 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Vorarlberg
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
NatSchG Vlbg 1997 §34;
VwRallg;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat zu § 48 Abs. 1 Vlbg NatSchG 1997 die Auffassung vertreten, dass die Rechte des § 48 Abs. 1 leg. cit. jener Gemeinde zustehen, auf deren Gebiet der Bewilligungstatbestand verwirklicht werden soll. Dies ist hier nicht der Fall (vgl. das Erkenntnis vom 4. September 2000, Zl. 2000/10/0088). Eine Parteistellung nach § 48 Abs. 1 Vlbg NatSchG 1997 wurde daher von der belangten Behörde zu Recht verneint.

Schlagworte

Verwaltungsrecht allgemein Spezielle Zuordnung offen VwRallg11Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitBesondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2000100172.X01

Im RIS seit

29.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

10.07.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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