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L37155 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Aus § 39 Abs. 2 Slbg. BauTG 1976 ergibt sich kein Hinweis darauf, dass im Falle einer Betriebserweiterung die aus dem Gesamtbetrieb resultierenden Belästigungen ins Kalkül zu ziehen wären.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2000060191.X03Im RIS seit
01.04.2003Zuletzt aktualisiert am
18.11.2011