RS Vwgh 2002/12/17 97/14/0030

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §250 Abs1 litd;

Rechtssatz

Die in Abgabenerklärungen eingesetzten Ziffern reichen für sich allein und ohne entsprechende Erläuterungen nicht als Begründung für eine Berufung aus (Hinweis E 23.5.1978, 595, 658, 659/78).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1997140030.X01

Im RIS seit

29.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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