RS Vwgh 2002/12/17 99/08/0150

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Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ABGB §1151;
ASVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Im Falle des Vorliegens einer Lebensgemeinschaft spricht die Vermutung dafür, dass die Wirtschaftsführung durch einen der Partner wesentliches Kennzeichen der auf Eheähnlichkeit angelegten Gemeinschaft ist und nicht auf einer ausdrücklichen oder schlüssigen dienstvertraglichen Vereinbarung beruht (Hinweis E 16. Juni 1992, 92/08/0062).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999080150.X01

Im RIS seit

14.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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