Index
10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / ZurückweisungsBRechtssatz
Keine Folge - Bescheid einem Vollzug nicht mehr zugänglich
Zurückweisung eines auf §75 FremdenG 1997 gestützten Antrags des Beschwerdeführers auf Feststellung, dass stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, dass er in Serbien-Montenegro, Provinz Kosovo, gemäß §57 Abs1 oder Abs2 FremdenG 1997 bedroht ist.
Gemäß §75 Abs4 FremdenG 1997 darf der Fremde bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag in den betreffenden Staat nicht abgeschoben werden. Da die Abschiebung des Beschwerdeführers jedoch bereits (am 11.12.04) erfolgt ist, ist der bekämpfte Bescheid einem "Vollzug" iS des §85 Abs2 VfGG nicht mehr zugänglich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B1529.2004Dokumentnummer
JFR_09958784_04B01529_01