RS Vwgh 2002/12/17 2002/14/0081

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Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Wie Geschenke an Kunden bzw. Geschäftsfreunde stellen auch "Tennis-Einladungen" typischerweise durch die wirtschaftliche bzw. gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen bedingte Aufwendungen der Lebensführung, demnach Repräsentationsaufwendungen dar, wobei es für diese Qualifikation ohne Bedeutung ist, dass sie möglicherweise geeignet erscheinen, auch den Beruf des Steuerpflichtigen bzw. seine Tätigkeit zu fördern (Hinweis E 29.5.1985, 84/13/0091).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140081.X01

Im RIS seit

29.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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