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10 VerfassungsrechtNorm
B-VG Art15aLeitsatz
Einstellung des Verfahrens nach Zurückziehung eines Antrags auf Feststellung einer Verpflichtung aus einer Vereinbarung zwischen Bund und LändernRechtssatz
Einstellung des Verfahrens nach Zurückziehung des Antrags der Salzburger Landesregierung auf Feststellung, dass der Bund seine Verpflichtung aus Art6 Abs1 der Vereinbarung gemäß Art15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen des Bundes und der Länder beim Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen, bei der Förderung des Wohnbaus und der Wohnhaussanierung sowie bei der Dotierung des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds, BGBl 390/1989, nicht erfüllt hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Vereinbarungen nach Art15a B-VG, VfGH / ZurücknahmeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:F1.2004Dokumentnummer
JFR_09958784_04F00001_01