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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug" / Bewilligung. VersagungRechtssatz
Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich
Der Bescheid des Bundesministers für Inneres, mit dem die Berufung gegen die Abweisung des vom Beschwerdeführer gestellten Antrags auf Erteilung einer Erstniederlassungsbewilligung aus humanitären Gründen abgewiesen wurde, entfaltet keine für den Beschwerdeführer nachteiligen Rechtswirkungen, deren Eintritt aufgeschoben werden könnte; der bekämpfte Bescheid ist sohin einem "Vollzug" iSd §85 Abs2 VfGG nicht zugänglich.
Ebenso: B936/06, B v 16.06.06; she auch B2019/07, B v 01.12.07.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B1428.2004Dokumentnummer
JFR_09958779_04B01428_01