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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §76 Abs2;Rechtssatz
Da davon auszugehen ist, dass die Behörde die für näher bezeichnete Untersuchungen in Rechnung gestellten Beträge jedenfalls bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht bezahlt hat, kam ein Ersatz der Kosten durch den Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 2 AVG nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001110159.X01Im RIS seit
14.04.2003Zuletzt aktualisiert am
09.07.2010