RS Vwgh 2002/12/17 2001/11/0159

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2002
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht
86/01 Veterinärrecht allgemein

Norm

AVG §76 Abs2;
RückstandskontrollV 1998 §21;

Rechtssatz

Da davon auszugehen ist, dass die Behörde die für näher bezeichnete Untersuchungen in Rechnung gestellten Beträge jedenfalls bis zur Erlassung des angefochtenen Bescheides nicht bezahlt hat, kam ein Ersatz der Kosten durch den Beschwerdeführer gemäß § 76 Abs. 2 AVG nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001110159.X01

Im RIS seit

14.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

09.07.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten