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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / "Vollzug"Rechtssatz
Keine Folge - Bescheid keinem Vollzug zugänglich
Gegenstand des angefochtenen Bescheides ist (lediglich) ein Antrag auf Endgültigerklärung des Einkommensteuerbescheides für das Jahr 2001. Die belangte Behörde hat die Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid, mit dem diesem Antrag keine Folge gegeben wurde, als unbegründet abgewiesen. Ein Bescheid dieses Inhaltes ist einem Vollzug nicht zugänglich. Für den Inhalt nachfolgender Einkommensteuerbescheide ist es ohne Bedeutung, ob der für das Jahr 2001 ermittelte Verlust endgültig oder bloß vorläufig anerkannt ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2004:B1555.2004Dokumentnummer
JFR_09958773_04B01555_01