RS Vwgh 2002/12/17 2002/04/0192

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Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §31 Abs1;
VStG §31 Abs2;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

Die Angabe des Tages von getroffenen Feststellungen vermag die Angabe der Tatzeit nicht zu ersetzen (Hinweis auf das E vom 6.11.1995, Zl. 95/04/0005, und die dort zitierte Vorjudikatur) .

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatzeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002040192.X01

Im RIS seit

03.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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