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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
VStG §31 Abs1;Rechtssatz
Die Angabe des Tages von getroffenen Feststellungen vermag die Angabe der Tatzeit nicht zu ersetzen (Hinweis auf das E vom 6.11.1995, Zl. 95/04/0005, und die dort zitierte Vorjudikatur) .
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff TatzeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2002040192.X01Im RIS seit
03.04.2003