RS Vwgh 2002/12/17 2002/14/0081

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Veröffentlicht am 17.12.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §16 Abs1 Z9;
EStG 1988 §16 Abs1;
EStG 1988 §26 Z4;

Rechtssatz

Tatsächliche Fahrtkosten stellen unabhängig davon, ob eine Reise im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 9 vorliegt, Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 erster Satz EStG dar. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG und dessen Verweis auf die Sätze des § 26 Z 4 legcit finden auf Fahrtaufwendungen keine Anwendung.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002140081.X03

Im RIS seit

29.04.2003

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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