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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / Unterhalt notwendigerLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags auf Grund der Einkommensverhältnisse der AntragstellerinRechtssatz
Aus dem vorgelegten Vermögensbekenntnis ergibt sich, dass die Antragstellerin ein Einkommen iHv monatlich 1.278,86 € (netto) bezieht. Sie ist Eigentümerin einer Liegenschaft und eines PKW und verfügt über einen Bausparvertrag sowie eine Lebensversicherung. Sie ist geschieden und hat keine Unterhaltspflichten oder Schulden.
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B19.2005Dokumentnummer
JFR_09949869_05B00019_01