RS Vwgh 2002/12/18 98/17/0218

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Veröffentlicht am 18.12.2002
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Index

34 Monopole
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

GSpG 1989 §53 idF 1996/747;
VStG §17;
VStG §39;

Rechtssatz

Wie der Verwaltungsgerichtshof in dem Erkenntnis vom 20. Dezember 1999, 97/17/0233, ausgeführt hat, stellt § 53 GSpG eine vom Gesetzgeber bewusst in Abweichung zu den §§ 17 und 39 des Verwaltungsstrafgesetzes konzipierte Regelung dar. Der Unterschied zu § 39 Abs. 1 VStG besteht darin, dass die Wendung "zur Sicherung des Verfalls" in § 53 Abs. 1 GSpG nicht enthalten ist, sodass die Prüfung, ob die Sicherung des Verfalls überhaupt geboten ist, entfallen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1998170218.X03

Im RIS seit

22.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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