RS Vwgh 2002/12/18 2001/13/0179

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Veröffentlicht am 18.12.2002
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
KommStG 1993 §2;
KommStG 1993 §5 Abs1;

Rechtssatz

Dass Auszahlungen laut Geschäftsführervertrag "bei negativer Geschäftsentwicklung" nicht "realisiert" werden können, vermag eine Erfolgsabhängigkeit der Vergütungen nicht aufzuzeigen, weil das Liquiditätsrisiko auch andere Gläubiger der Gesellschaft trifft.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2001130179.X02

Im RIS seit

14.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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