RS Vwgh 2002/12/18 2002/18/0279

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.12.2002
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;
FrG 1997 §10 Abs2 Z1;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2002/18/0280 E 18. Dezember 2002 2002/18/0281 E 18. Dezember 2002 2002/18/0282 E 18. Dezember 2002 2002/18/0283 E 18. Dezember 2002 2002/18/0284 E 18. Dezember 2002

Rechtssatz

Wenn die belBeh im Berufungsverfahren die ASt auf Erteilung einer Erst-Niederlassungsbewilligung aufgefordert hat, einen Einkommensnachweis ihres Ehemannes für die letzten sechs Monate vorzulegen und ihrer Entscheidung die von der Fremden dann vorgelegten Lohnabrechnungen zu Grunde gelegt hat, kann ihr dies nicht zum Vorwurf gemacht werden, lag es doch bei dieser Konstellation an der (anwaltlich vertretenen) Fremden, der Behörde einen vollständigen Einkommensnachweis ihres Ehemannes für den genannten Zeitraum zu übermitteln, zumal sie für diesen ihre persönliche Situation betreffenden Nachweis auch eine erhöhte Mitwirkungspflicht traf (Hinweis E 12. März 2002, 2001/18/0257).

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:2002180279.X03

Im RIS seit

05.05.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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