RS Vwgh 2002/12/19 96/09/0175

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §112 Abs5 Satz2;
B-VG Art126 Satz2;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass das dem Beschwerdeführer (einem Mitglied des Rechnungshofes) vorgeworfene Verhalten der Art nach geeignet war, das Ansehen des Amtes zu gefährden (Hinweis auf das E 29. November 2002, Zl. 95/09/0039); zu ergänzen ist an dieser Stelle lediglich, dass im gegenständlichen Fall die "Wohlverhaltens"- Erklärung an dieser nach wie vor andauernden Eignung nichts ändern konnte. Dieses Schreiben hat schon im Hinblick auf den relativ kurzen seit der Suspendierung verstrichenen Zeitraum und das im angefochtenen Bescheid aufgezeigte Verhalten des Beschwerdeführers nicht bewirkt, dass keine Gefährdung des Ansehens des Amtes durch eine Wiederaufnahme des Dienstes durch den Beschwerdeführer eingetreten wäre bzw. bestanden hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1996090175.X01

Im RIS seit

24.03.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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