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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
BDG 1979 §112 Abs5 Satz2;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass das dem Beschwerdeführer (einem Mitglied des Rechnungshofes) vorgeworfene Verhalten der Art nach geeignet war, das Ansehen des Amtes zu gefährden (Hinweis auf das E 29. November 2002, Zl. 95/09/0039); zu ergänzen ist an dieser Stelle lediglich, dass im gegenständlichen Fall die "Wohlverhaltens"- Erklärung an dieser nach wie vor andauernden Eignung nichts ändern konnte. Dieses Schreiben hat schon im Hinblick auf den relativ kurzen seit der Suspendierung verstrichenen Zeitraum und das im angefochtenen Bescheid aufgezeigte Verhalten des Beschwerdeführers nicht bewirkt, dass keine Gefährdung des Ansehens des Amtes durch eine Wiederaufnahme des Dienstes durch den Beschwerdeführer eingetreten wäre bzw. bestanden hätte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1996090175.X01Im RIS seit
24.03.2003