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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §119 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 87/13/0094 E 30. Jänner 1991 RS 2(hier ohne Klammerausdruck im zweiten Satz)Stammrechtssatz
Der Steuerpflichtige hat das Vorliegen jener Umstände darzutun, auf die eine Entlassung aus der Gesamtschuld gestützt werden kann (Hinweis E 28.9.1983, 83/13/0040; E 4.10.1985, 82/17/0021; E 29.12.1988, 88/14/0136; E 2.12.1988, 87/17/0265). Es ist daher Sache des Steuerpflichtigen darzulegen, aus welchen Gründen trotz seiner Überschuldung (hier in Millionenhöhe), die zusätzlich zu den im Haftungsweg geltend gemachten Abgabenschuldigkeiten besteht, eine von ihm aufgezeigte Existenzgefährdung durch Entlassung aus der Gesamtschuld abzuwenden wäre.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150023.X03Im RIS seit
29.04.2003Zuletzt aktualisiert am
21.10.2011