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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §224Beachte
Rechtssatz
Spruch des Haftungsbescheides (§ 224 BAO) ist die Geltendmachung der Haftung für einen bestimmten Abgabenbetrag einer bestimmten Abgabe (Hinweis Ritz, Wiederaufnahme eines Lohnsteuerverfahrens oder zweiter Haftungsbescheid?, SWK 1996, A 604). Damit wird auch die Sache des konkreten Haftungsverfahrens und insoweit auch der Rahmen für die Abänderungsbefugnis der Abgabenbehörde zweiter Instanz im Berufungsverfahren iSd § 289 Abs 2 BAO festgelegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001150029.X02Im RIS seit
21.09.2020Zuletzt aktualisiert am
21.09.2020