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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §85 Abs2 / AllgRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags (zur Beschwerdeführung gegen einen Bescheid betreffend Kommunalsteuer) als offenbar aussichtslos; Ablehnung der Beschwerdebehandlung wäre zu gewärtigen.
Gleichzeitig Zurückweisung des Antrags auf Zuerkennung der aW, da noch keine Beschwerde, sondern lediglich ein Verfahrenshilfeantrag eingebracht wurde.
Ebenso: B269/05, B v 07.06.05.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wirkung aufschiebendeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B43.2005Dokumentnummer
JFR_09949772_05B00043_01