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80 Land-und ForstwirtschaftNorm
AgrBehG §7Leitsatz
Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Erhebung der Beschwerde gegen den Bescheid eines Landesagrarsenates wegen unrichtiger RechtsmittelbelehrungRechtssatz
Gemäß §7 Abs1 AgrBehG endet der Instanzenzug beim Landesagrarsenat; Ausnahmen sind im Abs2 Z1 bis Z5 normiert. Keine dieser Ausnahmen liegt im vorliegenden Fall vor. Daher ist die Rechtsmittelbelehrung im Erkenntnis des Landesagrarsenates, welche die Berufung an den Obersten Agrarsenat für zulässig erklärt, unrichtig.
Schlagworte
Agrarbehörden, Agrarverfahren, Landesagrarsenat, Oberster Agrarsenat, Bescheid Rechtsmittelbelehrung, VfGH / WiedereinsetzungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2005:B1588.2004Dokumentnummer
JFR_09949772_04B01588_01