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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §188;Rechtssatz
Die Beschwerde war deswegen zurückzuweisen, weil die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid, der die Zurückweisung einer Berufung betrifft, in dem von ihr als Beschwerdepunkt geltend gemachten Recht auf richtige Feststellung und Zurechnung der Einkünfte nicht verletzt werden konnte.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999150030.X01Im RIS seit
12.11.2003