RS Vwgh 2002/12/19 99/15/0030

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §188;
BAO §273;
BAO §278;
VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §34 Abs1;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Beschwerde war deswegen zurückzuweisen, weil die Beschwerdeführerin durch den angefochtenen Bescheid, der die Zurückweisung einer Berufung betrifft, in dem von ihr als Beschwerdepunkt geltend gemachten Recht auf richtige Feststellung und Zurechnung der Einkünfte nicht verletzt werden konnte.

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung Anfechtungserklärung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATION

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999150030.X01

Im RIS seit

12.11.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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