Index
E3R E02202000Norm
31992R2913 ZK 1992 Art203;Beachte
* Fortgesetztes Verfahren im VwGH nach EuGH-Entscheidung: 2003/16/0490 E 25. März 2004Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/16/0034 E 19. Dezember 2002 RS 2Stammrechtssatz
Durch die vollinhaltliche Abweisung der Beschwerde brauchen die in der Berufungsvorentscheidung und die durch die vollinhaltliche Abweisung der Berufung im Bescheid erster Instanz ausgesprochene Entstehung der Einfuhrzollschuld, die Art und Höhe der Abgaben und die in den dem Bescheid angeschlossenen Berechnungsblättern angeführten Bemessungsgrundlagen (§ 198 Abs. 2 BAO) nicht wiederholt zu werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:2001160035.X02Im RIS seit
22.04.2003