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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §54 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2000/13/0052 E 29. Jänner 2003Rechtssatz
Nach § 7 Abs. 1 Wr LAO reicht es für die Heranziehung des Vertreters des Abgabenpflichtigen zur Haftung bereits hin, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können, wobei der Gesetzgeber beispielhaft auf den Fall der Konkurseröffnung verweist (Hinweis E 15. März 2001, 2000/16/0723).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160446.X01Im RIS seit
28.04.2003