Norm
KVG 1934 §18 Abs2 Z3;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich nicht veranlasst, von seiner im Erkenntnis vom 25. November 1999, 99/16/0399, ausführlich begründeten Auffassung abzurücken, wonach auch dann, wenn ein Kaufpreisteil unter eine Bedingung gestellt ist, die die Bedingung regelnde Bestimmung des § 18 Abs. 2 Z. 3 KVG anzuwenden ist. Der Begriff "vereinbarter Preis" im § 21 Z. 1 KVG ist durch die Anwendung des § 18 Abs. 2 Z. 3 legcit dahin zu ergänzen, dass auch ein bedingt vereinbarter Kaufpreisteil als Teil des Anschaffungsgeschäftes zu verstehen und damit als Steuermaßstab heranzuziehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160400.X01Im RIS seit
30.04.2003