RS Vwgh 2002/12/19 99/16/0400

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Veröffentlicht am 19.12.2002
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/06 Verkehrsteuern

Norm

KVG 1934 §18 Abs2 Z3;
KVG 1934 §21 Z1;

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof sieht sich nicht veranlasst, von seiner im Erkenntnis vom 25. November 1999, 99/16/0399, ausführlich begründeten Auffassung abzurücken, wonach auch dann, wenn ein Kaufpreisteil unter eine Bedingung gestellt ist, die die Bedingung regelnde Bestimmung des § 18 Abs. 2 Z. 3 KVG anzuwenden ist. Der Begriff "vereinbarter Preis" im § 21 Z. 1 KVG ist durch die Anwendung des § 18 Abs. 2 Z. 3 legcit dahin zu ergänzen, dass auch ein bedingt vereinbarter Kaufpreisteil als Teil des Anschaffungsgeschäftes zu verstehen und damit als Steuermaßstab heranzuziehen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2002:1999160400.X01

Im RIS seit

30.04.2003
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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