Norm
KVG 1934 §17 Abs1;Rechtssatz
Allein der Abschluss des Anschaffungsgeschäftes löst die Steuerpflicht nach § 17 Abs. 1 KVG aus, nicht aber die Erfüllung der aus diesem Geschäft resultierenden Pflichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1999160342.X01Im RIS seit
30.04.2003